Verschiedene Testgruppen können unterschiedlichste Anpassungen einer Testbatterie erforderlich machen. So sind beispielsweise Tests für Nicht-Muttersprachlerinnen und Nicht-Muttersprachler anders auszuwerten als der inhaltlich exakt gleiche Test für Muttersprachlerinnen und -sprachler.
Verschiedene Behinderungsformen müssen im Sinne der Gleichstellung nach GG und AGG im Ergebnis unmittelbar vergleichbar bleiben zu den Testergebnissen nicht behinderter Bewerberinnen und Bewerber auf die gleiche Zielstelle.